Patch Rot Patch Gelb Patch Grün Patch Hellblau Patch Blau Patch Lila

Teilzahlung
Unsere Musikschule bietet die Möglichkeit der Teilzahlung der Schulgelder, dies in Absprache mit der Administration und Schulleitung. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf.

Familienrabatt
Die Musikschule gewährt 5% Familienrabatt auf dem Schulgeld ab dem zweiten Kind (10% ab dem dritten Kind, 15% ab dem vierten Kind), welches den Unterricht an der Musikschule besucht. Der Rabatt wird auch auf Spontaneintritte berechnet und danach fürs Folgesemester. Der Familienrabatt gilt für Schüler*innen mit Wohnsitz in den Trägergemeinden.

Schulgeldermässigung (Stipendien)
Es ist möglich, Schulgeldermässigungen zu beantragen auf den regulären Unterrichtskosten. Zuständig für die Gewährung von Schulgel-dermässigungen ist die Wohnsitzgemeinde. Berechtigt für einen Stipendienantrag sind nur Schüler*innen aus den Trägergemeinden unserer Musikschule. Trägergemeinden sind Grosshöchstetten, Konolfingen, Oberdiessbach, Vechigen, Worb und Zäziwil.

Das Gesuch für die Gewährung von Schuldgeldermässigung kann heruntergeladen werden und wird von den Eltern ausgefüllt der Musikschule Worblental Kiesental eingereicht. Unsere Musikschule leitet das Gesuch weiter an die Wohnsitzgemeinde. Die Gemeinde prüft das Gesuch aufgrund von fest-gelegten Kriterien, dazu gehören: das massgebende Jahreseinkommen gemäss definitiver Steuerveranlagung und die Familiengrösse. Zur Ermittlung des massgebenden Einkommens werden die Steuerdaten des letzten Jahres berücksichtigt. Sofern das Einkommen im laufenden Jahr mehr als 20 Prozent tiefer ist als das Vorjahreseinkommen, kann auf Antrag der Eltern das aktuelle reduzierte Einkommen berücksichtigt werden. Den Berechnungen für die Schulgeldermässigungen liegt Art. 12 der Tagesschulverordnung zugrunde. Je nach Einkommen und Grösse der gesuch-stellenden Familien, werden 10% bis 60% der Schulgeldkosten übernommen.

Fonds für Härtefälle

Der Trägerverein der Musikschule Worblental Kiesental unterstützt mit Beiträgen aus dem „Fonds für Härtefälle“ Familien in schwierigen finanziellen Situationen. Es werden einzelne Beträge oder Semestergebühren übernommen. Oftmals sind es einmalige Zahlungen, damit ein aktueller finanzieller Engpass nicht dazu führt, dass Schüler*innen den Unterricht auf finanziellen Gründen beenden müssen. In diesem Fall können sich betroffene Eltern an die Schulleitung werden.

Weitere Finanzierungsmöglichkeiten

Es existieren weitere Möglichkeiten zur finanziellen Unterstützung, wie zum Beispiel die Stiftung Familienhilfe Bern (www.familienhilfe-bern.ch). Sie hilft, wenn öffentliche oder private Geldgeber Kosten nicht übernehmen können und ermöglicht mit Beiträgen Sport- und Musikkurse für Kinder.
Unterstützung bietet auch der Jugenderziehungsfonds der Kirchgemeinden (www.stiftung-jef.ch).

Weitere Informationen dazu finden sich auf der jeweiligen Webseiten.